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Die Schule ist an jedem Tag, an dem ein Kind wegen Erkrankung nicht zur Schule kommt, zwischen 07:00 und 08:00 Uhr telefonisch zu informieren. Bei Rückkehr in die Schule ist die „Krankheitsanzeige``.
Ab dem dritten Krankheitstag benötigen wir zusätzlich ein ärztliches Attest.
Der Antrag zur Unterrichtsbefreiung soll mindestens 3 Tage vorher bei der Schule eingehen. Private (Urlaubs-) Reisen sind kein Grund für eine Beurlaubung.

Wir weisen darauf hin dass eine Befreiung von Schülern vor Ferienbeginn grundsätzlich nicht möglich ist.

Aktuelles Sprechstundenverzeichnis.
Stand: April 2024